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Garantiebedingungen

§1 Vertragspartner

 

(1) Diese Richtlinie gilt für die sog. „Geld-zurück-Garantie“ oder ebenfalls bezeichnet als „Effektivitäts-Garantie“ (nachfolgend als „Garantie“ bezeichnet) des Einzelunternehmens Finn Oberndörfer, Zum Tennenbach 15a, 91080 Uttenreuth, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Finn Bernhard Rolf Oberndörfer (nachfolgend „Unternehmen“) und seinen Kunden.

 

§2 Geltungsbereich

 

(1) Die Garantie ist ausschließlich für Produkte des Unternehmens, die Marketing mit bezahlten Werbeanzeigen (nachfolgend "Marketing-Kampagnen") bei unseren Werbepartern Meta Platforms, Inc., Willow Road 1601 94025 Menlo Park, CA, USA (nachfolgend "Facebook") oder Google Ireland Limited, 4 Barrow St, Grand Canal Dock, Dublin 4, D04 V4X7, Irland (nachfolgend "Google") oder das Anwerben von Mitarbeiten über Social Media umfassen (nachfolgend „Recruiting-Kampagnen“) gültig. Alle anderen Produkte die das Unternehmen möglicherweise verkauft, beziehungsweise Anbietet unterliegen dieser Garantie nicht. Für weitere Infos, ob Ihr Produkt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie jederzeit per Mail (service@fno-media.de) oder per Telefon (+49 151 29015247).

 

§3 Haftung

 

(1) Das Unternehmen behält sich bei jedem Produkt und Garantiefall vor, die Garantie ohne die Angabe von Gründen gegenüber dem Kunden erlöschen zu lassen, insofern dies vom Unternehmen für nötig gehalten wird.

 

(2) Der Kunde hat durch das Erlischen der Garantie des Unternehmens keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung. Alle Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Auch der zustande gekommene Vertrag muss bis zur festgelegten Mindestlaufzeit weiterlaufen, bevor er bis zu der festgelegten Kündigungsfrist vom Kunden gekündigt werden kann.

 

§4 Umfang

 

(1) Die Garantie umfasst die Effektivität der Recruiting-Kampagne oder Marketing-Kampgane, die der Kunde bei dem Unternehmen in Auftrag geben kann, was bedeutet, dass wenn das Unternehmen die Ergebnisse für zu schlecht hält, also die in Auftrag gegebene Marketing- oder Recruiting- Kampagne zu wenig Bewerbungen oder zu wenige Link-Klicks erhält, also weniger als 20 Klicks auf die Marketing-Kampagne, weniger als eine Neukundenanfrage oder weniger als eine Bewerbung bei der Recruiting-Kampagne und dies innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 30 Tagen geschieht, wird das Unternehmen diese für den Kunden kostenfrei neu aufsetzen und für mindestens eine Bewerbung bei der Recruiting-Kampagne, eine Neukundenanfrage oder mindestens 20 Link-Klicks bei der Marketing-Kampagne sorgen.

(2) Bei Produkten unter dem Preis von 1000,00 Euro (fünfhundert Euro) ist die Garantie nicht gültig.

(3) Die sogenannten Social Media Marketing Pakete mit organischem Content unterliegen nicht der Garantie des Unternehmens.

(4) Die Webdesign-Produkte unterliegen nicht der Garantie des Unternehmens.

(5) Die Marketing-Produkte SEO und SEA von Google unterliegen nicht der Garantie des Unternehmens.

(6) Alle Produkte die das Unternehmen nicht auf dieser Website anbietet und auflistet unterliegen nicht der Garantie des Unternehmens.

§5 Selbstschädigung

(1) Die Garantie erlischt sofort, wenn der Kunde innerhalb des Zeitraums der Recruiting-Kampagne oder Marketing-Kampagne Änderungen an seinem/seinen Social Media Profilen oder der Werbeanzeige selbst ohne Anweisung des Unternehmens durchführt und so in die Arbeit des Unternehmens eingreift. 

§6 Kommunikation

 

(1) Lässt das Unternehmen die Garantie des Kunden erlöschen, muss dies dem Kunden anschließend innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail oder Telefon mitgeteilt werden. 

 

§7 Betrugsfall

 

(1) Sollte der Kunde absichtlich oder unabsichtlich versuchen die vom Unternehmen angebotene, kostenlose Garantie auszunutzen und dem Unternehmen damit Schaden zuzufügen, werden umgehend rechtliche Schritte gegen den Kunden eingeleitet und die Garantie erlischt ebenfalls.

(2) Die Kampagnen werden bei einem im § 7 Abs. 1 erläutertem Fall nicht weiter optimiert und laufen aus. Es erfolgt keine Rückerstattung der Servicepauschale oder der Marketingkosten.

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§8 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen

(1) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

(3) Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Unternehmen nicht verpflichtet, und das Unternehmen bietet die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht an.

Letzte Änderung fand statt am: 29.08.2024 20:09 Uhr

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