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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FNO Media - eine Marke von Einzelunternehmen Finn Oberndörfer

Hier können Sie die aktuelle Version unserer AGB als PDF herunterladen.

1. Vertragspartner

1.1 Allgemeine Geltung

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Einzelunternehmen Finn Oberndörfer, Zum Tennenbach 15a, 91080 Uttenreuth (nachfolgend „Agentur“ genannt), und ihren Auftraggebern in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Abweichende Bedingungen

1.2.1 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 

2. Vertragsschluss

2.1 Textform

2.1.1 Verträge mit der Agentur bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung der Textformklausel.

2.2 Digitale Vertragsunterzeichnung

2.2.1 Zur einfachen und unkomplizierten Vertragsunterzeichnung nutzt die Agentur den Service Docusign, angeboten von der Docusign Germany GmbH, Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München, Deutschland.

2.3 Vertragspartner

2.3.1 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmen mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich geschlossen.

2.4 Angaben des Kunden

2.4.1 Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Bestellung angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Agentur ist berechtigt, jederzeit Legitimationsdokumente, wie z. B. eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug anzufordern, um die Angaben des Kunden zu überprüfen.

2.5 Befugnisse von Mitarbeitern

 

2.5.1 Mitarbeiter der Agentur, die nicht über gesetzliche Vertretungsmacht verfügen, sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen zu bestätigen, es sei denn, sie sind im Vertrag ausdrücklich als Abteilungs- oder Projektleiter benannt.

2.6 Unverbindlichkeit von Präsentationen

2.6.1 Die Präsentation der Leistungen der Agentur ist unverbindlich. Abweichungen von Präsentationen, die für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

2.7 Referenznennung

2.7.1 Sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht, ist die Agentur berechtigt, ihn nach Abschluss des Auftrags als Referenz zu benennen und dies auch auf ihrer Website zu veröffentlichen. Ebenso ist die Agentur berechtigt, mit der erbrachten Leistung und der Referenz zu werben. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

2.8 Rücktritt bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit

 

2.8.1 Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.

 

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

 

3.1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen.

 

3.1.2 Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig und kostenfrei alle nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien, einschließlich Zugangsdaten, sowie angeforderte Inhalte und Inhaltselemente in einer zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung.

3.1.3 Der Auftraggeber gewährt der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, und stellt deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung sicher.

3.1.4 Der Auftraggeber sorgt für eine regelmäßige, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten.

3.1.5 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtssichere Gestaltung der Inhalte, insbesondere in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Produktbeschreibungen, sowie für die Einhaltung aller für ihn geltenden Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen.

3.2 Folgen bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten

3.2.1 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch die Agentur nicht, verlängern sich verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang.

3.2.2 Die Agentur behält sich weitergehende Ansprüche vor, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum

4.1 Allgemeine Verpflichtungen

4.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Vertragsdurchführung durch wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu unterstützen.
 

4.1.2 Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner bei der Bestellung gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicherzustellen.

 

5. Lieferungen, Verzug

5.1 Verbindlichkeit von Terminen

 

5.1.1 Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich zwischen der Agentur und dem Auftraggeber vereinbart wurde.

5.2 Verlängerung von Fristen

5.2.1 Sollte die Nichteinhaltung verbindlicher Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder ähnliche, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sein, verlängern sich die Fristen angemessen. Solche Umstände umfassen insbesondere:
 

a) Streiks oder den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme,

b) Störungen des Internets oder die Nichterteilung erforderlicher behördlicher Genehmigungen,
 

c) unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter,
 

d) mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

6.1.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.1.2 Erfolgt die Auftragserteilung nicht innerhalb von vier Wochen nach Vorlage des Angebots, hat die Agentur das Recht, mit der Auftragserteilung eine Nachkalkulation vorzunehmen.

6.2 Zahlungsmodalitäten

 

6.2.1 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen und die Aufnahme sowie Weiterführung ihrer Tätigkeiten von der Zahlung abhängig zu machen.

6.2.2 Die Beauftragung von Fremdleistungen durch die Agentur erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung durch den Auftraggeber. Die Vorabrechnung basiert auf den vorab kalkulierten Angebotsposten. Die abschließende Rechnungsstellung über tatsächlich entstandene Kosten erfolgt nach Eingang der Rechnungen der beauftragten Fremddienstleister.

6.2.3 Alle Kosten für Marketingprodukte des Unternehmens sind vollständig im Voraus zu begleichen, bevor die Dienstleistung ausgeführt wird.

6.3 Abrechnung und Zahlungsfristen

 

6.3.1 Erbrachte Teilleistungen können nach Fertigstellung durch die Agentur abgerechnet werden. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme.

6.3.2 Zahlungen sind vom Auftraggeber nach Rechnungsstellung bis zur auf der Rechnung angegebenen Frist an das genannte Konto zu überweisen oder per Kreditkarte zu begleichen (siehe Punkt 14 - Kreditkartenzahlungen).

6.4 Zahlungsverzug und Inkasso

6.4.1 Gerät der Auftraggeber durch eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, in Verzug, so hat er die Geldschuld mit einem Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

6.4.2 Zahlt der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, ist die Agentur berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder ein Inkassobüro zu beauftragen. Der Auftraggeber stimmt mit Vertragsschluss der Datenverarbeitung zu, die für diese Verfahren erforderlich ist.

 

6.5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

6.5.1 Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung von Verbindlichkeiten mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

6.6 Zahlungsverzug

6.6.1 Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers stehen der Agentur neben den gesetzlichen Rechten auch ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu.

6.6.2 Bei Verzug mit zwei Teilzahlungen ist die Agentur berechtigt, eine Zugangssperre vorzunehmen, sofern für die Leistung eine Zugangsgewährung erforderlich ist.

 

7. Beanstandungen und Gewährleistung

7.1 Untersuchungs- und Rügepflicht

 

7.1.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Werke, erbrachte Leistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung der Leistung gegenüber der Agentur zu rügen.

7.1.2 Mängel, die erst später erkennbar werden, sind innerhalb von sieben Tagen nach deren Entdeckung gegenüber der Agentur zu rügen.

7.1.3 Wird die Untersuchungs- und Rügepflicht verletzt, gilt der Leistungsgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, es sei denn, die Agentur hat den Mangel arglistig verschwiegen.

7.2 Gewährleistungsansprüche

7.2.1 Bei fristgerechten und berechtigten Beanstandungen hat die Agentur die Wahl, entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

7.2.2 Sollten zwei Nachbesserungsversuche scheitern, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

7.3 Gesamtabnahme

 

7.3.1 Sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen die Gesamtabnahme erklärt, kann die Agentur ihm eine Frist von vier Wochen zur Abgabe der Erklärung setzen.

7.3.2 Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gesamtabnahme nicht und benennt auch keine konkreten Gründe für eine Verweigerung, gilt die Gesamtabnahme als erfolgt.

7.4 Gewährleistungspflicht

7.4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Gesamtabnahme. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch die Agentur.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze

 

8.1.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.1.2 Im Übrigen haftet die Agentur nur bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

8.2 Verantwortlichkeiten bei externen Dienstleistern

8.2.1 Beauftragt der Auftraggeber eigenständig Dritte mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Agentur gehören, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihrer eigenen Leistungen oder dafür, dass die Leistungen Dritter auf ihren Vorarbeiten aufbauen können. Die Agentur ist nicht verpflichtet, externe Dienstleister zu unterstützen.

8.3 Prüfung rechtlicher Aspekte

8.3.1 Die Prüfung rechtlicher Fragen, insbesondere aus den Bereichen Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht, obliegt nicht der Agentur. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.

8.3.2 Die Agentur haftet nicht für Sachaussagen in der Werbung über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Prüfung der Werbemaßnahmen hinsichtlich branchenspezifischer Wettbewerbsbestimmungen und geltender Gesetze obliegt dem Auftraggeber.

8.4 Haftungsfreistellung durch den Auftraggeber

8.4.1 Wird die Agentur von Dritten wegen der Gestaltung und/oder des Inhalts der Arbeitsergebnisse auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglicher Haftung frei.

8.5 Datenschutzverantwortung

8.5.1 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf seine Kundendaten sowie für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen bei der Gestaltung seiner Webseite.

8.5.2 Die Agentur gewährleistet lediglich, die technischen Möglichkeiten bereitzustellen, die es dem Auftraggeber ermöglichen, datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Löschen von Daten, einzuhalten.

8.6 Verantwortung für Produktionsmittel

8.6.1 Produktionsmittel wie Dateien, Druckfilme, Satzdaten oder Fotomaterial, die zur Herstellung von Werbematerialien benötigt werden, werden von der Agentur nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers gespeichert oder archiviert. Für deren Verlust haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.7 Haftung für Rechtstexte und Bildnutzung

8.7.1 Sollte die Agentur für den Kunden Rechtstexte (z. B. für Websites oder Webshops) erstellen oder Bilder einfügen, übernimmt die Agentur keine Haftung oder Verantwortung für Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

9.1 Anwendbares Recht

9.1.1 Für alle vertraglichen Bestimmungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.1.2 Diese Regelung gilt auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Gerichtsstand

9.2.1 Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand der für die Agentur zuständige Gerichtsbezirk, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

10. Datenschutz

10.1 Datenerhebung, -Speicherung und -Nutzung

 

10.1.1 Die Agentur speichert Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatisierten Dateien. Soweit es für die Auftragsabwicklung erforderlich ist, können diese Daten an verbundene Unternehmen oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen weitergegeben werden. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.

10.1.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass veröffentlichte Daten in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und gegebenenfalls aufbereitet oder verändert werden können, sofern dies im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag steht.

10.1.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden, von Suchmaschinen wie Google durchsucht, gespeichert und archiviert werden können. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für diese Handlungen. Forderungen auf Löschung oder Nichtveröffentlichung sind direkt an die Betreiber der Suchmaschinen zu richten.

10.2 Verarbeitung personenbezogener Daten

10.2.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen von Art. 6 DSGVO und nach Weisung des Auftraggebers. Eine Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.

10.2.2 Auf Weisung des Auftraggebers wird die Agentur personenbezogene Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, berichtigen, löschen oder sperren, es sei denn, die Daten befinden sich auf einem Server, der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Auftraggeber selbst für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich.

10.2.3 Macht ein Betroffener datenschutzrechtliche Ansprüche geltend, leitet die Agentur entsprechende Anfragen unverzüglich an den Auftraggeber weiter.

10.2.4 Die Agentur gewährleistet die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Datensicherheitsmaßnahmen, einschließlich interner und externer Zugriffskontrollen.
 

10.2.5 Die Agentur weist den Auftraggeber darauf hin, wenn eine Weisung des Auftraggebers ihrer Ansicht nach gegen Datenschutzvorschriften verstößt.

10.2.6 Für Schäden, die durch unzulässige oder unrichtige Datenverarbeitung entstehen, ist der Auftraggeber gegenüber Betroffenen verantwortlich. Soweit der Auftraggeber schadensersatzpflichtig wird, bleibt ihm der Rückgriff bei der Agentur vorbehalten.

10.2.7 Ein Zurückbehaltungsrecht an Daten oder Unterlagen durch die Agentur ist während und nach der Vertragsdauer ausgeschlossen.

10.3 Datenschutzerklärung

10.3.1 Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die unter www.fno-media.com/de/datenschutz abrufbar ist.

 

11. Reisekosten

11.1 Abrechnung von Reisekosten und Zeit

11.1.1 Sollten für die Agentur aufgrund eines Auftrages Übernachtungs- oder Reisekosten anfallen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

11.1.2 Die Agentur behält sich ebenfalls vor, dem Auftraggeber die Reisezeit in Rechnung zu stellen.

11.2 Preise, Stundensätze und Spesen

11.2.1 Die angesetzten Preise müssen nicht den tatsächlichen Kosten der Reise oder Übernachtung entsprechen. Zu den Reisekosten zählen Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen und die Nutzung von Bahn, Bus, Flugzeug oder Pkw.

11.2.2 Die Abrechnung der Reisezeit erfolgt (sofern diese berechnet wird) nach Bericht. Die Kosten pro Mitarbeiter betragen 80,00 € pro Stunde (Stand: 12/24). Personen in der Führungsrolle bleibt es vorbehalten, den regulären Stundensatz abzurechnen.

 

12. Kreditkartenzahlungen

12.1 Zahlungsoption Kredit- und EC-Karte

12.1.1 Neben der Banküberweisung hat der Kunde die Möglichkeit, Rechnungen online per Kreditkarte zu begleichen. Bei Aufträgen vor Ort, wie beispielsweise Fotoshootings oder Videodrehs, hat der Auftraggeber ebenfalls die Möglichkeit, Rechnungen per EC- oder Kreditkarte an einem EC-Terminal zu begleichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Option der Online-Kreditkartenzahlung und/oder der Zahlung per Terminal nicht immer gewährleistet ist.

12.2 Zusatzgebühr

 

12.2.1 Für die Nutzung der Kredit- und EC-Kartenzahlung am Terminal und online wird bei allen Produkten eine zusätzliche Gebühr von 2,5 % erhoben. Ausgenommen hiervon sind Verlängerungen von Domains.

12.3 Zahlungsabwicklung

12.3.1 Die Abwicklung von online Kreditkartenzahlungen erfolgt über die Sparkasse Nürnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Lorenzer Platz 12, 90402 Nürnberg, Deutschland.

12.3.2 Die Abwicklung von Kartenzahlungen über ein EC-Terminal erfolgt über die PAYONE GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland.
 

13. Rücktritt aus Verträgen, Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

13.1 Allgemeine Regelung

13.1.1 Ein Rücktritt aus einem Vertrag ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor oder dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

13.2 Unverbindlichkeit von Aussagen und Ergebnissen

13.2.1 Vereinbarte oder versprochene Ergebnisse, die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gelten als unverbindliche Aussagen des Unternehmens und müssen vom Unternehmen nicht erfüllt werden.

 

13.3 Freibleibende Angebote

13.3.1 Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot oder den Kostenvoranschlag des Unternehmens annimmt.

13.4 Rücktritt bei Irrtümern

13.4.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Vertrag nicht zu schließen, wenn Schreib- oder Rechenfehler sowie Irrtümer in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder auf der Internetseite festgestellt werden.

13.5 Salvatorische Klausel

13.5.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel soll durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt. Gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stand: 13.12.2024

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